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Wie sieht der Gründungsprozess überhaupt aus?

  1. Zuerst werden die rechtlich notwendigen Dokumente, wie bspw. Statuten, benötigt. Mit einfachgründen.ch werden diese Dokumente innert kürzester Zeit erstellt und Ihnen zugesendet.
  2. Danach müssen Sie sich für eine Bank entscheiden, bei welcher sie auf einem Kapitaleinzahlungskonto (eine Art Sperrkonto) die Liberierungssumme (bspw. GmbH CHF 20‘000 oder AG CHF 100‘000) einzahlen müssen. ACHTUNG: Das Konto muss exakt auf den gleichen Firmen Namen lauten wie die zu gründende Firma. Kleinste Abweichungen können zu grösseren Komplikationen führen!
  3. Sobald das Konto eröffnet ist (Dauer ca. 1-2 Geschäftstage) können die Gründer die Liberierungssumme überweisen. Die Bank wird Ihnen dann eine Kapital-Einzahlungsbestätigung zusenden, welchen Sie für Ihren Termin beim Notar brauchen. Tipp: Banken empfehlen, dass die Kapitaleinzahlung von einem Konto aus erfolgt und nicht von verschiedenen Konten als Teilzahlungen.
  4. Als nächstes müssen Sie zu einem Notar gehen, um die Dokumente zu beglaubigen und beurkunden zu lassen. Oft verlangt der Notar, dass Sie Ihm die Dokumente vorab zusenden, damit er sie schon im Voraus kontrollieren kann. Beim Notar werden die von uns bereit gestellten Dokumente beurkundet sowie weitere Dokumente wie Ihre Pässe/IDs und Unterschriften beglaubigt.
  5. Nun müssen Sie diese Dokumente dem Handelsregister des Kantons des Firmensitzes senden und schon bald (ca. 1-2 Wochen) werden Sie offiziell im Zentralen Firmenindex der Schweiz (www.zefix.ch) aufgelistet sein.

Was bedeuten die Gründungsdokumente?

Bei einer Gründung werden verschiedene Dokumente benötigt, die Ihnen einfachgründen.ch alle zur Verfügung stellt. Im Falle einer GmbH oder AG sind es folgende:

1. Handelsregisteranmeldung

Dieses Dokument gibt dem Handelsregister eine Übersicht über Ihre Gründungseckdaten und ist das zentrale Dokument für die Gründung, da die Gesellschaft erst mit dem Eintrag in das Handelsregister entsteht.

2. Öffentliche Urkunde

Dieses Dokumente enthält Informationen wie Inhaber, Domizil, Geschäftsführer und Revisionsstelle der zu gründenden Firma. Es enthält die Gründungserklärung der Gründer.

3. Statuten

Die Statuten sind das Grundgesetz der zu gründenden Firma.

4. Annahmeerklärung oder Verzichtserklärung auf Revision
    Unternehmen, welche 2-3 der folgenden Kriterien überschreiten, unterliegen der Revisionspflicht:
  • CHF 20 Millionen für die Bilanzsumme
  • CHF 40 Millionen für den Umsatzerlös
  • 250 Vollzeitstellen

Eine Firma kann auch ganz auf die Revision verzichten, sofern sie nicht mehr als 10 Vollzeitangestellte beschäftigt.

5. Domizilhaltererklärung

Falls Sie nicht über eigene Räumlichkeiten verfügen (z.B. Eigentum, Miete, Untermiete etc.), sondern bei einer anderen Person/Unternehmung Ihren Sitz haben (z.B. Domizilhalter c/o) müssen Sie von dieser eine Domizilhaltererklärung erhalten.

6. Stampa & Lex Friedrich Erklärung

Die Formulare, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden,  können direkt von der Website des zuständigen Handelsregisteramtes heruntergeladen und unterzeichnet an das entsprechende Amt gesendet werden.
In der Stampa-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie den Gründern keine besonderen Vorteile zusichert oder gewährt. Auch werden keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten. Ein Beispiel wäre nach der Gründung sofort das Auto eines Gründers zu kaufen, ohne dies schon bei der Gründung erwähnt zu haben.
Bei der "Lex Friedrich"-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verstösst und/oder keine Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes benötigt. Ein Beispiel für solch ein Verstoss oder Bewilligungspflicht wäre ein Deutscher Staatsbürger als Gesellschafter, welcher in Berlin wohnhaft ist und mit der Firma in der Schweiz Immobilien kaufen möchte. Ein Deutscher Staatsbürger wohnhaft in der Schweiz ist dagegen unproblematisch.

Quelle: www.admin.ch

Wie sieht es mit den Kosten aus?

    Bei einer Firmengründung fallen 3 Arten von Kosten an:
  1. Die Bereitstellung der Gründungsdokumente. Je nach Anbieter und Rechtsform unterscheiden sich die Preise. Bspw. bei einer GmbH können die Gründungsdokumente zwischen CHF 1‘000 – 3‘000 kosten. Bei einfachgründen.ch können die Gründungsdokumente aufgrund unseres digitalisierten Prozesses für 150 - 350 CHF bereitgestellt werden.
  2. Notarielle Beurkundung und Beglaubigung der Dokumente bei GmbH und AG. Hier gibt es kantonale Unterschiede, aber die Kosten belaufen sich auf ca. CHF 500 - 600.
  3. Die Gebühren für eine Neueintragung ins Handelsregister sind in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt.
    • Einzelunternehmen: ca. CHF 120
    • Verein: ca. CHF 400 - 500
    • GmbH & AG: ca. CHF 700 - 900

Was sollte man sonst noch beachten?

    Vor der Gründung:
  • Namensabklärung via Zentralem Firmenindex (www.zefix.ch), aber auch als Internet Domain (www.nic.ch).
    Nach der Gründung:
  • Oft werden neu eingetragene Firmen von privaten Registern angeschrieben für eine Eintragung bei Ihren Registern. Die entsprechenden Gebühren werden auch gleich mit einem Einzahlungsschein mitgesendet. Nehmen Sie sich in Acht vor solchen privaten Eintragungen, denn für eine rechtsgültige Eintragung ist NUR die kantonalen Handelsregisteramt Eintragung entscheidend.

Was sind Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen?

Einzelfirma
Vorteile
  • Gründungskapital: Eine Einzahlung eines fixen Grundkapitals ist nicht nötig.
  • Gründung: Keine Formalitäten, wenig Gebühren.
  • Verwaltungsaufwand: Kleiner Aufwand im Vergleich zu GmbH oder AG.
  • Steuern: Keine steuerliche Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen resp. -vermögen. Tendenziell fahren kleine Einzelunternehmende deshalb steuerlich gesehen günstiger.
Nachteile
  • Haftung: Inhaberin und Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen.
  • Geschäftsname: Nicht frei wählbar, Name des Inhabers muss zwingend im Geschäftsnamen enthalten sein.
  • Steuern: Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen. Nachteile bei der Progression, da Gesamteinkommen auf privater Steuerrechnung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Vorteile
  • Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20'000).
  • Haftung: Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital.
  • Gründung: Nur eine Gründungsperson notwendig.
  • Steuerprogression: Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der  GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen.
  • Verkauf Stammeinlage: Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist steuerfrei.
Nachteile
  • Publizität: Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc.
Aktiengesellschaft (AG)
Vorteile
  • Haftung: Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Achtung: Die Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt.
  • Publizität: Besitzverhältnisse nicht öffentlich (kein Handelsregister-Eintrag der Aktionäre). Erleichterter Verkauf der Gesellschaft möglich.
  • Sozialleistungen: Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.
  • Steuern: Steuerprogression kann durch die Spaltung des Gewinns gebrochen werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei.
  • Einflussnahme Gründer möglich: Stimmrechtsaktien, Vinkulierung, Streuung der Aktien im eigenen Umfeld.
Nachteile
  • Kapital: Höheres Mindestkapital (CHF 100'000) als bei GmbH erforderlich.
  • Gründung: Aufwändige Formalitäten, hohe Kosten.
  • Strenge Bilanzierungsvorschriften: gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung etc.
  • Hoher Verwaltungsaufwand: Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle etc.

Quelle: www.admin.ch